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   LAG Hamm, 22.08.2005 - 10 TaBV 5/05   

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https://dejure.org/2005,8623
LAG Hamm, 22.08.2005 - 10 TaBV 5/05 (https://dejure.org/2005,8623)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.08.2005 - 10 TaBV 5/05 (https://dejure.org/2005,8623)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. August 2005 - 10 TaBV 5/05 (https://dejure.org/2005,8623)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 8 Abs. 2 BRAGO§ 76 BetrVG
    Gegenstandswert im Beschlussverfahren Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wertfestsetzung einer Einigungsstelle im Zusammenhang mit einer Prämienregelung; Grundlage für die Entscheidung über den Wert; Mit der Anfechtung eines Beschlusses der Einigungsstelle verfolgtes Interesse als entscheidendes Kriterium bei der Festsetzung des ...

  • Judicialis

    BRAGO § 8 Abs. 2; ; BetrVG § 76

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 60 Abs. 1 Satz 1; BRAGO § 8 Abs. 2
    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs zu Prämienregelungen - vermögensrechtlicher Gegenstand - angemessene Minderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamburg, 24.07.2003 - 4 TaBV 1/02

    Gegenstandswert - Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

    Auszug aus LAG Hamm, 22.08.2005 - 10 TaBV 5/05
    In Fällen der Anfechtung von Einigungsstellenbeschlüssen kommt es für die Festsetzung des Gegenstandswerts entscheidend darauf an, dass mit der Anfechtung verfolgte Interesse abzuschätzen (LAG München, Beschluss vom 28.01.1987 - JurBüro 1987, 858; LAG Hamburg, Beschluss vom 24.07.2003 - MDR 2004, 338; Wenzel, a.a.O., Rz. 470 f.).

    Bei der Anfechtung des vorliegenden Einigungsstellenbeschlusses ist nämlich ebenso wie bei der Anfechtung von Sozialplanbeschlüssen zur Ermittlung des Gegenstandswerts das streitige Leistungsvolumen falladäquat und nach den tragenden Grundsätzen des Arbeitsgerichtsprozesses regelmäßig abzumindern (LAG Hamburg, Beschluss vom 24.07.2003 - MDR 2004, 338).

  • BAG, 09.11.2004 - 1 ABR 11/02

    Gegenstandswert bei Anfechtung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hamm, 22.08.2005 - 10 TaBV 5/05
    Die auf Verteidigung des Sozialplans gerichtete Tätigkeit der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats hatte dementsprechend einen vermögensrechtlichen Gegenstand (BAG, Beschluss vom 09.11.2004 - NZA 2005, 70 = DB 2005, 564).
  • LAG Hamm, 08.08.1991 - 8 TaBV 50/91

    Gegenstandswert; Beschlußverfahren; Unwirksamkeit eines

    Auszug aus LAG Hamm, 22.08.2005 - 10 TaBV 5/05
    Richtig ist zwar, dass bei der Anfechtung eines Einigungsstellenspruches auch die Mindestlaufzeit der umstrittenen Regelung zu berücksichtigen ist (LAG Hamm, Beschluss vom 08.08.1991 - MDR 1992, 59).
  • LAG Hamburg, 02.11.2011 - 4 TaBV 9/09

    Gegenstandswert - Beschlussverfahren - Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

    Lassen sich die wirtschaftlichen Interessen, die im Verfahren maßgebend sind, unschwer ermitteln, so müssen sie auch die Bewertung bestimmen, weil anderenfalls wichtige Gegenstandswertbemessungsgrundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens außer Acht bleiben (so ausdrücklich LArbG Hamburg Beschluss vom 24. Juli 2003 - 4 TaBV 1/02 - zitiert nach juris; LArbG Schleswig- Holstein Beschluss vom 16. Juli 2010 - 3 Ta 81/10 - zitiert nach juris; LArbG Hamm Beschlüsse vom 11. Oktober 2006 - 10 Ta 522/06 - und vom 22. August 2005 - 10 TaBV 5/05 - beide zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2010 - 1 Ta 129/10

    Gegenstandswert - Anfechtung eines Sozialplanes wegen Unterdotierung

    Es sind hierbei die immateriellen wie die materiellen Auswirkungen für die Beteiligten sowie die Auswirkungen auf die Belegschaft zu berücksichtigen (vgl. LAG Düsseldorf, Beschl. v.11.01.2007 -6 Ta 638/06; LAG Hamburg, Beschl. v. 24.07.2003 - 4 TaBV 1/02, LAG Hamm, Beschl. v. 22.08.2005 - 10 TaBV 5/05).
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